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ADAC Taschenkompass, mit Beleuchtung, Kunststoff, ölgelagert, mit Visier- einrichtung, leicht ablesbare Rose, Ø ca.52mm
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ACHTUNG! Achtung. Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet. Kleinteile. Erstickungsgefahr.Batteriehinweise in der Verpackung. Farbliche und technische Änderungen bleiben vorbehalten. Bitte verwahren Sie diese Hinweise für eine eventuelle Korrespondenz. Achtung: Verpackung ist kein Spielzeug. Verpackungsmaterial vor dem Gebrauch entfernen. Achtung: Dieses Spielzeug erzeugt Lichtblitze, die bei empfindlichen Personen Epilepsie auslösen können. ACHTUNG! Batteriehinweise in der Verpackung. Elektro- und Elektronikgeräte / Informationen für private Haushalte Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die Wichtigsten sind hier zusammengestellt. 1. Getrennte Erfassung von Altgeräten Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme. 2. Batterien und Akkus sowie Lampen Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. 3. Möglichkeiten zur Rückgabe von Elektro- und Elektronikgeräte-Abfällen Eigentümer von Elektro- und Elektronikgeräte-Abfällen aus privaten Haushalten können sie kostenlos an den bezeichneten Sammelstellen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger oder an den von Herstellern oder Händlern gemäß der Richtlinie 2012/19/EU eingerichteten Rückgabestellen abgeben. 4. Datenschutz-Hinweis Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist. 5. Mögliche Umweltauswirkungen Elektro- und Elektronikgeräte-Abfälle enthalten Substanzen, die eine schädliche Auswirkung auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben können, wenn ihre Sammlung, Übergabe, Wiederverwendung oder Materialverwertung nicht in Übereinstimmung mit den entsprechenden Gesetzen erfolgt. 6. Ihre Rolle bei der Verarbeitung von Elektro- und Elektronikgeräte-Abfällen Indem Sie diese Pflichten erfüllen und besonders, indem Sie die Pfllicht erfüllen, Elektro- und Elektronikgeräte-Abfälle separat zu sammeln, sie nicht zusammen mit unsortierten kommunalen Abfällen zu entsorgen und sie an Sammelpunkte zu übergeben, tragen Sie als Endbenutzer zur Wiederverwendung und Materialverwertung von Elektro- und Elektronikgeräte-Abfällen bei. 7. Bedeutung des Symbols„durchgestrichene Mülltonne Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestriche- nen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist. Wichtig! Aufladbare Batterien vor dem Laden aus dem Spielzeug entnehmen! Aufladbare Batterien nur unter Aufsicht Erwachsener laden! Nicht aufladbare Batterien dürfen nicht aufgeladen werden. Unterschiedliche Batteriearten oder neue und gebrauchte Batterien nicht gleichzeitig verwenden. Es sind nur Batterien der empfohlenen oder entsprechenden Art zu verwenden. Batterien sind mit richtiger Polung einzulegen (+ Pol / - Pol beachten). Erschöpfte Batterien sind aus dem Spielzeug zu entfernen. Die Strompole dürfen nicht kurzgeschlossen werden. Alle Batterien aus dem Spielzeug entfernen, wenn das Spielzeug über lange Zeit nicht benutzt wird. Altgeräte sowie verbrauchte Batterien dürfen nicht in den Hausmüll. Bitte die dafür bestehenden Sammelstellen oder Sondermüllplätze benutzen. Entsorgungshinweis: Bitte werfen Sie nur entladene Batterien in die Sammelboxen beim Händler oder den Kommunen. Achtung: Gebrauchte Batterien umgehend/sofort entsorgen. Neue und gebrauchte Batterien von Kindern fernhalten. Bei Verdacht auf Verschlucken oder Eindringen von Batterien in den Körper sofort medizinische Hilfe hinzuziehen.